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Die Gründung eines der weltweit ältesten Porsche Clubs erfolgte am 7. Juni 1954

I. Präsident
Hans Stanek 1954-1962
Gründungsmitglied und 1. Präsident war Hans Stanek. Ehemaliger Direktor der AMAG. Er war schweizerischer Sportwagenfahrer mit vielen Erfolgen im In- und Ausland sowie Instruktor an Lizenzkursen.


Hans Stanek


Hans Stanek in Mittelholz-Kandersteg


Hans Stanek 1961 am Bergrennen St. Ursanne - Les Rangier

 

Historisches

Der erste Porsche in der Schweiz
Ein Garagist namens Blank, der zugleich Besitzer des Hotels Opera in Zürich war, hatte dort öfters Anton Piech, den Schwiegersohn von Ferdinand Porsche, zu Gast. Durch Piech erfuhr Blank von den damals noch kaum bekannten Porsche-Sportwagen, die seit 1948 im österreichischen Gmünd gebaut wurden. Blank konnte den Zürcher Warenhausbesitzer Oscar Weber davon überzeugen, einen Porsche zu kaufen, wodurch wiederum die beiden AMAG-Mitarbeiter Stanek und Wanger Gelegenheit erhielten, bereits 1950 mit dem ersten Porsche in Schweizer Hand rund um den Zürichsee zu steuren.

Resultat all dieser Zufälligkeiten war, dass die restlos begeisterten AMAG-Mitarbeiter nur wenig Mühe hatten, ihren Chef, Walter Haefner, der zunächst von Sportwagen nichts wissen wollte, zum Import der noch unbekannten Marke zu überreden. Am Automobilsalon Genf 1951 unterschrieb die AMAG - als erster ausländischer Partner überhaupt - den Importvertrag mit dem in der Zwischenzeit nach Zuffenhausen bei Stuttgart übersiedelten Porsche-Werk. Noch im gleichen Jahr konnten in der Schweiz 78 Fahrzeuge des legendären Modells 356 abgesetzt werden - eine schweizerische «Liebe auf den ersten Blick», die bis heute ungebrochen ist.

Die Porsche-Liebhabergemeinde hat dabei eine faszinierende technologische Entwicklung mitgemacht: Brachte der erste 358er noch knapp 40 PS Leistung, sind es 45 Jahre später bei den heutigen Spitzenmodellen Porsche 911 GT 2 gewaltige 430 PS und bei dem Porsche 911 GT 1 gar an die 600 PS. Nicht zuletzt dank Turbo-Unterstützung - eine Domäne, in der Porsche echte Pionierarbeit geleistet hat, waren es doch die Zuffenhausener, die 1975 erstmals serienmässige Turbo-Technik an die Kundschaft auslieferten. Doch die weltweite Reputation der Marke Porsche basiert nicht allein auf «Power». Es ist die wohl einmalige Kombination aus Leistung und unübertroffener Handlichkeit, gepaart mit einer sprichwörtlichen Alltagstauglichkeit. Eine Zahl, die dies bestens dokumentiert:

Von den über 28000 in der Schweiz seit 1951 verkauften Porsches fahren heute immer noch deren 75 Prozent...

 

Die Devise des PCZ 1963

Porsche fahren verpflichtet denn Porsche fahren bedeutet mehr, als nur der Besitz eines Transportmittels. Das Bekenntnis zum Sportwagen unterscheidet und hebt vom Allgemeinen ab; es verpflichtet aber auch.

Uns Porsche-Fahrer verbindet ein Gemeinschaftsgefühl. Daraus entstand der Wunsch Vieler zum Zusammenschluss. Der Gruss, mit dem man auf der Strasse andern Porsche-Fahrern ein freundschaftliches Zeichen gibt, ist der Anfang. Diese Kameradschaft per Distanz findet ihre praktische Bewährung bei gemeinsamer Diskussion, beim Austausch persönlicher Erfahrungen und bei Übungen für besseres und sichereres Fahren.

Überall in der Welt, wo Porsches gefahren werden, bestehen auch Porsche-Clubs. Die Statistik zeigt, dass gerade Zürich prozentual die meisten Porsche-Fahrer zählt. So war es nur natürlich, dass hier bereits 1954 der PCZ gegründet wurde.

Der PCZ gibt seinen Mitgliedern Gelegenheit zur Teilnahme an automobilsportlichen Veranstaltungen. An den jährlichen Porsche-Treffen im In- und Ausland können Slaloms, Ghymkanas oder Bergrennen gefahren werden – je nach Geschmack und Können stellen hier die Porsche-Fahrer ihre Fahrkünste unter Beweis. Der PCZ bemüht sich, seinen Mitgliedern hierzu Trainingsmogllchkelten zu bieten - aber auch das gesellschaftliche Beisammensein kommt dabei nicht zu kurz. Wir pflegen die Geselligkeit und freuen uns über jede Gelegenheit, uns mit Gleichgesinnten über das Thema auszusprechen, das uns allen am Herzen liegt: über unseren Porsche.

Die folgenden Seiten sollen Sie über unseren Zürcher Porsche Club ganz speziell und über die Vielzahl von Porsche-Clubs In der ganzen Welt orientieren.

Ihr Porsche-Club Zürich

 

Satuten

Unter dem Namen «Porsche Club Zürich» besteht mit Sitz in Zürich ein Verein Im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, nach Massgabe der vorliegenden revidierten Statuten.

2.
Der Club bezweckt einen kameradschaftlichen Zusammenschluss der Besitzer von Porsche-Wagen, zur gemeinsamen Pflege der diesen Kreis interessierenden sportlichen, touristischen und gesellschaftlichen Belange.

3.
Die Club-Organe sind: Mitgliederversammlung und Vorstand.

4.
Der Vorstand besteht aus 5–7 Mitgliedern, welche von der Vereinsversammlung gewählt werden, wie Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Kassier, Sportwart und Beisitzer.

5.
Für den Club sind zeichnungsberechtigt: Präsident, Vizepräsident, Kassier und Sekretär, und zwar je einzeln.

6.
In den Club werden Aktiv- und Passivmitglieder aufgenommen. Passivmitglied kann nur werden, wer früher Aktivmitglied gewesen Ist.
Jedes Aktivmitglied hat die Pflicht, zur Erreichung des Vereinszweckes mitzuwirken, soweit dies persönlich möglich ist.

7.
Die Beiträge für Aktiv- und Passivmitglieder werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Die Beiträge sind bis 31. Januar zahlbar.

8.
Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wobei weder eine Ablehnung der Aufnahme noch ein Ausschluss begründet werden muss.

9.
Eine Austrittserklärung ist nur auf Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spätestens Ende November dem Präsidenten schriftlich eingereicht werden.

10.
Austretende und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen, sowie alle Mitgliedschaftsrechte.

11.
Der Club haftet mit seinem Vermögen nur für die eigenen Verbindlichkeiten.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

12.
Alle Aktivmitglleder haben In der Vereinsversammlung das gleiche Stimmrecht. Passivmitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Zu Beschlussfassungen an Vereinsversammlungen über Statutenänderungen und eine Auflösung des Clubs müssen mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend sein.

13.
Als Ausweis für die Mitgliedschaft dient die Plakette, welche für Aktivmitglieder obligatorisch ist.
Der Preis für die Plakette wird vom Vorstand festgesetzt.
Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes ist die Plakette dem Club kostenlos zurückzusenden.

14.
Im übrigen gelten die Vorschriften des Zivilgesetzbuches.

Die Statuten, in der vorliegenden revidierten Fassung, sind an der Generalversammlung vom 7. Januar 1961 angenommen worden.

Für den Porsche Club Zürich

Der VP: Rüttimann