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S A T Z U N G

Porsche Club Siegerland e.V.

 

Eingetragen VR 1073/13 am 10. Juni 1996

Geändert laut Mitgliederversammlung vom 11. April 1996

 

§ 1

Name, Sitz und Zweck des Vereins

1.Der Verein führt den Namen:

PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V.

2.DER PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. ist eine unpolitische und unkonfessionelle Organisation.

3.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, wie Erhöhung der Verkehrssicherheit, bewußteres, energiesparendes Fahren, Förderung des fahrerischen Vermögens, sportliche Belange.

4.Der Verein ist selbstlos tätig.

Zweck des Vereins ist die Durchführung von sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen.

5.Der Verein hat seinen Sitz in Siegen, wo er ins Vereinsregister eingetragen ist.

§ 2

Mitgliedschaft

1.Mitglied des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. kann jede Person ab 18 Jahren werden. Voraussetzung ist, dass er Besitzer eines Porsche Fahrzeuges ist.

Die Mitgliedschaft wird maximal auf die Dauer von einem Jahr beitragsfrei ausgesetzt, wenn der Besitz eines Porsche Fahrzeuges nicht mehr gegeben ist. Wird innerhalb dieser Frist der erneute Besitz eines Porsche Fahrzeuges nachgewiesen – ein rechtsgültiger Kaufvertrag eines Neufahrzeuges mit Lieferfrist eingeschlossen – lebt die Mitgliedschaft kostenfrei wieder auf. Wird die Frist überschritten, muss ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden.

2.Über die Aufnahme von Vereinsmitgliedern entscheidet die Mitglieder-/Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Antrag eines Mitgliedes.

3.Jedes Vereinsmitglied erhält eine Mitgliedkarte und die Satzung des Vereins.

§ 3

Rechte der Mitglieder

1.Jedes Vereinsmitglied hat ein Stimmrecht mit einer Stimme auf jeder Mitglieder-/ Hauptversammlung.

2.Das passive Wahlrecht ist frühestens nach einer Vereinsmitgliedschaft von mindestens zwei Jahren möglich. Ausnahmen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder-/ Hauptversammlung.

3.Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens 1 Woche vor der Mitglieder-/ Hauptversammlung Vorschläge zur Tagesordnung anmelden. In der Mitglieder-/ Hauptversammlung kann jedes Mitglied Anträge stellen, die sich jedoch im Rahmen der Tagesordnung halten müssen.

§ 4

Pflichten der Mitglieder

1.Die Vereinsmitglieder des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. verpflichten sich, die Bestimmungen der Satzung und die Beschlüsse der Mitglieder- /Hauptversammlung einzuhalten.

2.Es wird ein jährlicher Beitrag für die Mitgliedschaft im PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. erhoben. Bei der erstmaligen Aufnahme im PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. wird eine zum Jahresbeitrag zusätzliche Aufnahmegebühr erhoben. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. Mai des Beitragjahres zu entrichten. Die Aufnahmegebühr zu Beginn der Mitgliedschaft.

3.Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe fällig, wenn die Mitgliedschaft mindestens drei Monate eines Beitragjahres bestanden hat.

4.Eine Rückzahlung gezahlter Beiträge findet im Falle eines Ausscheidens aus dem PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. nicht statt.

5.Der Ehe- oder Lebenspartner ist automatisch Mitglied im PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. mit allen Rechten und Pflichten und von der Beitragspflicht und der Aufnahmegebühr befreit.

§ 5

Ende der Mitgliedschaft

1.Die Mitgliedschaft eines Vereinsmitgliedes und in deren Folge auch die automatische Mitgliedschaft des Ehe- und Lebenspartners enden durch Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes und im Falle der Vereinsauflösung mit dem Tage der Auflösung.

2.Der Austritt wie auch der Ausschluss müssen schriftlich erklärt werden, wobei eine sofortige Wirkung möglich ist.

3.Der Ausschluss kann nur in einer Mitglieder- /Hauptversammlung mit Anhörung des Betroffenen mit einer zweidrittel Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Betroffene hat kein Stimmrecht.

4.Die Anhörung entfällt nur bei ausdrücklichem Verzicht des Betroffenen.

5.Wichtige Gründe sind insbesondere:

a) ein Verhalten, welches im Widerspruch zu den Interessen des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. steht oder sein Ansehen gefährdet;

b) grobe oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die Satzung oder die Beschlüsse der Mitglieder- /Hauptversammlung;

c) Nichtzahlung eines Jahresbeitrages bis zum 30. Juni des Kalenderjahres.

§ 6

Mittelverwendung

1.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

2.Alle dem Verein zuzuordnenden Aufgaben und Ämter werden ehrenamtlich getätigt.

§ 7

Organe des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V.

1.Die Organe des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. sind:

a) die Mitgliede-/Hauptversammlung

b) der Vorstand

2.Die Organe des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. sind verpflichtet über alle ihnen bekannt werdende interne Vorgänge Verschwiegenheit zu bewahren.

§ 8

Mitglieder-/ Hauptversammlung

1.Mindestens ein Mal jährlich – in den ersten drei Monaten – ist eine Hauptversammlung einzuberufen.

2.Mehrheitlich gefasste Beschlüsse der Mitglieder-/ Hauptversammlung sind für den Vorstand bindend.

3.In dringenden Fällen finden Mitgliederversammlungen statt, die nach Bedarf vom 1. Vorsitzenden einberufen werden. Der 1. Vorsitzende muss sie spätestens bis vier Wochen nach Antragstellung einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder eine solche schriftlich beantragen; nach dieser Frist ein Bevollmächtigter der Antragsteller.

4.Die Einladung zur Mitglieder-/ Hauptversammlung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden. Die Mitglieder sind schriftlich unter der Angabe der Tagesordnung mit einer frist von mindestens zwei Wochen zu der Versammlung einzuladen. Jede satzungsgemäß einberufene Mitglieder-/ Hauptversammlung ist beschlussfähig. Es wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt, sofern in anderen Paragraphen dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.

Dies betrifft auch Abstimmungen zu Satzungsänderungen. Stimmenthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Alle Wahlen erfolgen in offener Abstimmung. Auf Antrag einen stimmberechtigten Mitgliedes ist geheim abzustimmen. Über den Verlauf und die Ergebnisse der Mitglieder-/ Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von allen anwesenden Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen ist. Den Vorsitz der Versammlung führt der 1. Vorsitzende; im Falle der Verhinderung das von ihm bevollmächtigte Vorstandsmitglied. Schriftliche oder mündliche Stimmrechtsübertragungen sind nicht zulässig.

§ 9

Aufgaben der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist zuständig für:

a) Wahl des Vorstandes

b) Feststellung des Stimmschlüssels

c) Entgegennahme des Geschäftsberichtes

1.Vorsitzende

Sportleiter

Schatzmeister

d) Bericht der Rechnungsprüfer

e) Wahl der zwei Rechnungsprüfer, die jeweils ein Jahr überlappend zwei Jahre tätig

sind. Sie dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden.

f) Entlastung des Vorstandes

g) Beitragsfestlegung/Aufnahmegebühr

h) Änderung der Satzung

i) Beschlussfassung über alle von den Mitgliedern oder dem Vorstand vorgelegten Anträge

j) Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss eines Mitgliedes

k) Auflösung des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V.

§ 10

Vorstand

1.Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sportleiter und dem Schriftführer.

2.Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. Die Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wird durch die Geschäftsordnung, die der Vorstand sich gibt, geregelt.

3.Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt jeweils durch die Hauptversammlung auf

die Dauer bis zur Hauptversammlung des nachfolgenden Jahres.

4.Es wird einzeln, auf Antrag in geheimer Wahl gewählt. Der Kandidat gilt als gewählt, der die einfache Mehrheit erhält. Wiederwahl ist zulässig.

5.Bei Vorstandswahlen zwischen den Hauptversammlungen liegenden Mitgliederversammlungen ist die Dauer der Vorstandstätigkeit bis zur nachfolgenden Hauptversammlung begrenzt.

6.Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegen. Er leitet die gesamte Tätigkeit des PORSCHE CLUB SIEGERLAN E.V. und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich. Für Rechtshandlungen genügt die Mitwirkung von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern.

7.Jedes Vorstandsmitglied des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. hat auf der Mitglieder-/ Hauptversammlung eine Stimme. Kein Stimmrecht zur Entlastung des Vorstandes.

8.Der 1. Vorsitzende beruft und leitet die Vorstandsitzungen, über deren Beschlüsse eine Niederschrift anzufertigen ist. Im Verhinderungsfall wird der 1. Vorsitzende von seinem Stellvertreter vertreten.

9.Beschlüsse des Vorstandes bedürfen der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

§ 11

Kassenführung/ -prüfung

1.Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.Über die ein- und ausgehenden Zahlungen ist vom Schatzmeister genau Buch zu führen. Sämtliche Zahlungen sind zu belegen.

3.Die Kassenführung des Vereins ist für das abgelaufene Geschäftsjahr bis zum 31. Januar des folgenden Jahres von den zwei Kassenprüfern, die die Hauptversammlung aus den Mitgliedern gewählt hat, zu prüfen.

4.Die Kassenprüfer haben das Recht, neben der Jahreskassenprüfung unvermutete Kassenprüfungen vorzunehmen.

5.Den Kassenprüfern sind unaufgefordert alle, der Vereinsführung zugrunde liegenden Vorgänge, vorzulegen.

§ 12

Auflösung

1.Die Auflösung des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. erfolgt durch Beschluss der Mitglieder-/ Hauptversammlung. Der Auflösungsbeschluss bedarf abweichend zu § 8 Absatz 3 der zweidrittel Mehrheit der Mitglieder. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so ist eine anschließende, mit satzungsmäßiger Frist einberufene Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

2.Das bei der Auflösung vorhandene Vermögen ist nach Tilgung aller Verbindlichkeiten einem gemeinnützigen Zwecke abzuführen.

§ 13

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand des PORSCHE CLUB SIEGERLAND E.V. ist Siegen.

 

 

Siegen, den 08. März 1996