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Satzung des Porsche Club Niederrhein
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
I.
Der Verein führt den Namen „Porsche Club Niederrhein e.V.“ Er wurde am 22.03.2023 in Viersen gegründet. Er ist am 06.06.2023 in das zuständige Vereinsregister eingetragen worden auf dem Registerblatt VR 5668. Von der Porsche AG wird er als autorisierter Porsche Club mit der Clubnummer CN48 geführt.
II. Der Verein hat seinen Sitz in Viersen.
III.
Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziele
I.
Zwecke des Clubs sind die Wahrnehmung und Förderung der Interessen des Kraftfahrwesens, des Tourismus, der Pflege von Sicherheitstrainings, generelle Erhöhung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und bewussterem, energiesparendem Fahren sowie in der Förderung des fahrerischen Nachwuchses und sportlicher, touristischer und gesellschaftlicher Belange und des Motorsports.
Mit Ausfahrten und Events werden touristische und gesellschaftliche Belange unterstützt, aber auch soziale Projekte gefördert.
Bewusstes, energiesparendes Fahren wird ebenso gefördert, wie der fahrerische Nachwuchs. Außerdem verfolgt der Verein das Ziel, zur Erhaltung und Pflege historischer Porsche-Fahrzeuge im Sinne technischer Denkmäler beizutragen.
 
II.
Mittel des Clubs dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck des Clubs verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
I.
Jede an den Zwecken und Zielen des Clubs interessierte, natürliche oder juristische Person, die dem Kraftfahrzeug-Wesen oder dem Motorsport nahe steht, kann Mitglied werden. Ordentliche Mitglieder des Clubs können nur volljährige Personen sein.
Der Club besteht aus:
a.) ordentlichen Mitgliedern
b.) außerordentlichen Mitgliedern c.) passiven Mitgliedern
d.) Jugendmitgliedern
e.) Ehrenmitgliedern
II.
Ordentliche, außerordentliche und passive Mitglieder
1.) Jede natürliche Person kann ordentliches Mitglied werden, sofern sie Besitzer, Fahrer oder Halter eines Porsche-Kraftwagens ist.
Außerdem können juristische Personen »außerordentliche Mitglieder« werden. Ihnen stehen jedoch die Rechte ordentlicher Mitglieder nicht zu. Auch passive Mitglieder haben kein Wahlrecht und keinen Anspruch auf finanzielle Vergünstigungen.
Ab der Aufnahme und Einzahlung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages sind Sie Mitglied im Porsche Club Niederrhein.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Clubs.
2.) Enkelkinder, Kinder, Patenkinder und (minderjährige) Jugendliche von ordentlichen Clubmitgliedern des Porsche Club Niederrhein können Jugendmitglied sein. Sie sind außerordentliches Mitglied des Clubs und haben die Rechte und Pflichten gemäß dieser Satzung und den

Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Jugendmitglieder haben kein Stimmrecht.
Die Jugendmitgliedschaft ist kostenlos und endet automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit zum 18. Geburtstag.
Zur Fortführung der Mitgliedschaft darüber hinaus gilt § 4 dieser Satzung.
Die Aufnahme eines Jugendmitgliedes zum Clubmitglied erfolgt ohne Aufnahmegebühr. Vom 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr gilt ein verminderter Jahresbeitrag von 50 %.
3.) Mitglieder dürfen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Vorstand, Gäste zu Veranstaltungen einladen. Durch Beschluss des Vorstandes kann im Einzelfall jedoch bestimmt werden, dass nur ordentliche Mitglieder an Veranstaltungen, insbesondere der Mitgliederversammlung, teilnehmen.
4.) Der Aufnahmeantrag hat schriftlich zu erfolgen.
5.) Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
III. Ehrenmitglieder
1.) Der Vorstand ist berechtigt, Persönlichkeiten, die sich um den Club besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.
2.) Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, haben jedoch keinen Beitrag zu bezahlen.
§ 4 Aufnahme
I.
Die Aufnahme in den Club muss bei diesem schriftlich beantragt werden.
II.
Vor der Aufnahme muß der Bewerber um die Clubmitgliedschaft mindestens 6 Monate Gast oder Jugendmitglied gewesen sein. In dieser Zeit sollte er regelmäßig an den Veranstaltungen des Clubs teilgenommen oder sie aktiv gefördert haben.

III.
Handelt es sich bei dem Bewerber um ein Jugendmitglied, so entfällt die Aufnahmegebühr.
IV.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
V.
Die Höhe der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 5 Beiträge
I.
Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern angemessene Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt. Die Zahlung erfolgt im Voraus.
II.
Die Höhe der Beiträge können für natürliche und juristische Personen unterschiedlich bemessen werden.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
I.
Die Beendigung der Mitgliedschaft im Club kann nur zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist spätestens zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
II.
Ab dem Zeitpunkt des Austritts dürfen Mitgliedskarten, Wagenplaketten und Clubabzeichen nicht mehr öffentlich genutzt werden. Mit dem Ablauf der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte und Ansprüche an den Club oder seine Einrichtungen.
III.
Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus der Mitgliederliste des Clubs gestrichen werden, wenn

a) das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht gezahlt hat oder b) die Streichung im Interesse des Clubs notwendig erscheint.
IV.
Gegen die Streichung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft.
Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist die Streichung rechtwirksam.
§ 7 Organe
Die Organe des Clubs sind:
1) Die Mitgliederversammlung 2) Der Vorstand
Die Organe des Porsche Club Niederrhein sind verpflichtet, über alle ihnen bekannt werdenden internen Geschäftsvorgänge des Porsche Club Niederrhein oder deren Mitgliedern gegenüber jedermann Verschwiegenheit zu bewahren.
Ausgenommen hiervon sind Besprechnungen mit zur Berufs- verschwiegenheit verpflichteten Personen, insbesondere Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, usw. sowie die gerichtlichen Aussagen auf Vorladung.
§ 8 Mitgliederversammlung
I.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Clubs.
Mindestens einmal jährlich ist eine ordentliche Mitgliederversammlung des Porsche Club Niederrhein einzuberufen.
Der Vorstand kann den Vereinsmitgliedern ermöglichen an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und die Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Versammlung ihre

Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung in Textform oder elektronisch abzugeben.
II.
Alle Mitglieder sind in Textform oder schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung des Clubs vom Präsidenten oder Geschäftsführer unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
III.
Die Tagesordnung muss mindestens folgende Punkte enthalten:
a. Bericht des Vorstandes
b. Bericht der Kassenprüfer
c. Feststellung der Stimmliste
d. Anträge mit Inhaltsangabe
e. Entlastung des Vorstandes
f. Wahlen
g. Vorschlag für das Geschäftsjahr
h. Verschiedenes
§ 9 Durchführung der Mitgliederversammlung
I.
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig.
II.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Stimmberechtigten beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache Stimmenmehrheit. Unter einfacher Mehrheit ist eine Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ungültige Stimmen und - bei Abstimmung mit Stimmzetteln - unbeschriftete Stimmzettel. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen über:
a) Satzungsänderungen
b) Die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen
c) Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitglieds d) Auflösung des Clubs.

III.
Die Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung. Die Mitgliederversammlung kann einstimmig beschließen, eine Wahl durch Handzeichen durchzuführen.
IV.
Über Anträge kann mit Zustimmung von 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch Handzeichen entschieden werden.
V.
Anträge für die Mitgliederversammlung des Clubs können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen mindestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung beim Präsidenten oder der Geschäftsstelle des Porsche Club schriftlich eingereicht sein.
Dringlichkeitsanträge sind zulässig, soweit sie nicht auf Abberufung / Wahl von Vorstandsmitgliedern oder Satzungsänderungen gerichtet sind.
VI.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu führen, aus der mindestens die gefassten Beschlüsse hervorgehen müssen. Die Niederschrift muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
I.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes einzuberufen auf Beschluss des Vorstandes, des Präsidenten oder wenn mindestens 20 % der Mitglieder des Porsche Club Niederrhein einen diesbezüglichen Antrag schriftlich an den Vorstand richten.
Die Einladungen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ergehen vom Präsidenten oder Geschäftsführer in Textform oder schriftlich mit mindestens zwei Wochen Ladungsfrist unter Angabe der Tagesordnung.
II.
Auch über die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und den Mitgliedern bekannt zu geben. Das Protokoll muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben sein.

§ 11 Der Vorstand
I.
Der Vorstand soll nur von natürlichen Personen, die ordentliche Mitglieder und/oder Ehrenmitglieder sind, gebildet werden. Er besteht aus 5 Vorstandsämtern. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
II.
Der Vorstand besteht aus:
1. Präsident/Präsidentin
2. Vizepräsident/Vizepräsidentin 3. Geschäftsführer/in
4. Schatzmeister/in
5. Sportleiter/in
III.
Der geschäftsführende Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus:
1. Präsident/Präsidentin
2. Vizepräsident/Vizepräsidentin 3. Geschäftsführer/in
IV.
Bei Bedarf kann die Mitgliederversammlung bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder wählen und deren Funktion festlegen.
V.
Beisitzer
Der Vorstand hat das Recht, Beisitzer in beratender Funktion beizuziehen, solche Beisitzer können auch als Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines Porsche Zentrums tätig sein.
VI.
Der Verein wird durch den/die Präsidenten/Präsidentin alleine oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind jedoch im Innenverhältnis dem Club gegenüber verpflichtet, diesen gemeinsam nur bei Verhinderung des Präsidenten bzw. der Präsidentin zu vertreten.

VII.
Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Präsidenten/in einberufen und geleitet. Für den Fall der Verhinderung kann dies auch durch den Vizepräsidenten/in erfolgen.
Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Sitzungsleiter/in zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten/in den Ausschlag.
VIII.
Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Satzung.
IX.
Der Vorstand entscheidet selbst in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegen. Er leitet die gesamte Tätigkeit des Porsche Club Niederrhein. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
X.
Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, gerechnet von ordentlicher Mitgliederversammlung zu ordentlicher Mitgliederversammlung.
XI.
Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist mit Ausnahme des Amtes des/der Präsidenten/Präsidentin zulässig.
XII.
Sämtliche Ämter sind Ehrenämter. Der Vorstand hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Die Mitgliederversammlung kann auch beschließen, dass an Vorstandsmitglieder Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die Aufwandsentschädigung ist auf die maximale Höhe der Ehrenamtspauschale begrenzt.

§ 12 Kassenprüfer
Zur Prüfung des Finanzgebarens werden zwei Kassenprüfer gewählt. Die Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden.
Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 13 Satzungsänderungen
Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und der Mitgliederver- sammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 14 Mitgliedschaft im Porsche Club Deutschland e.V.
Der Porsche Club Niederrhein ist Mitglied im Porsche Club Deutschland e.V.
Der Porsche Club Deutschland e.V. bezweckt unter Ausschluss jedes wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes die Wahrnehmung der Interessen, der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Porsche Clubs und die Förderung ihrer Arbeit. Die Mitgliedschaft im Porsche Club Deutschland e.V. regelt dessen Satzung. Sie liegt den einzelnen deutschen Porsche Clubs vor.
§ 15 Auflösung
I.
Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen.

II.
Im Falle einer Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
§ 16 Vermögensverwendung
Bei einer Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das verbleibende Vermögen an eine gemeinnützige Einrichtung, die auf der einberufenen Mitgliederversammlung zu bestimmen ist.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten ist Viersen.
Porsche Club Niederrhein Der Vorstand
Viersen, 22.03.2023