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Statuten

1.  Bezeichnung und Sitz

1.1 Unter dem Namen PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ wurde am 06.12.1981 auf unbeschränkte Dauer ein Club gemäss den vorliegenden Statuten gegründet.

1.2 Der PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ ist ein konfessionell und politisch neutraler Club.

1.3 Der Sitz des PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ befindet sich am Wohnsitz des jeweiligen Präsidenten.

2.  Zweck

2.1 Der Club bezweckt die Förderung und Erhaltung des Porsche 914 allgemein und organisiert Zusammenkünfte und Ausflüge.

2.2 Der PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ kann in der Schweiz Grundstücke erwerben und auch sonst alles tun, was seinen Mitgliedern dient.

3.  Mitgliedschaft

3.1 Mitglied kann werden, wer im Besitz eines oder mehrerer Porsche 914 ist.

3.2 Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt provisorisch durch den Vorstand bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres (31.12.). Die definitive Bekanntgabe der Neumitglieder erfolgt an der GV. Bei Ablehnung besteht kein Rekursrecht.

3.3 Die Zahl der Mitglieder ist unbeschränkt.

3.4 Der Austritt eines Mitgliedes wird auf schriftliches Gesuch an den Präsidenten zuhanden des Vorstandes gewährt, sofern das Mitglied alle Verpflichtungen gegenüber dem Club erfüllt hat. Das Gesuch muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres eingereicht werden. Der Austritt ist nur am Ende eines Geschäftsjahres statthaft. Der Austritt muss mit einem eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden.

3.5 Die GV behält sich vor, Mitglieder zu entlassen, ohne dafür Gründe angeben zu müssen.

4.  Finanzen

4.1 Der PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ wird finanziert durch
– Mitgliederbeiträge
– Sponsorenbeiträge

4.2 Der Mitgliederbeitrag wird vom Vorstand vorgeschlagen und durch die GV bestätigt.

4.3 Der Mitgliederbeitrag muss bis zum ersten Treffen des neues Geschäftsjahres auf das Konto des PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ überwiesen sein.

5.  Organisation

5.1 Die Organe des PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ sind
– die Generalversammlung (GV)
– der Vorstand
– Rechnungsrevisoren (2)

5.2 Die Generalversammlung findet im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres statt. Vorschläge von Mitgliedern für die Aufnahme von speziellen Traktanden für die GV sind bis spätestens 10 Tage vorher schriftlich an den Präsidenten zuhanden des Vorstandes einzureichen. Das Datum der nächsten GV wird jeweils zusammen mit dem neuen Club-Programm festgelegt. Die GV ist unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig.

5.3 Die GV beschliesst über:
– Abnahme des Protokolls der letzten GV
– Abnahme der Jahresrechnung und Revisionsbericht
– Entlastung des Vorstandes
– Wahl des Vorstandes und der Revisoren
– Festsetzung der Beiträge
– fristgerecht eingereichte Anträge von Vorstand und Mitgliedern
– Bekanntgabe der Neumitglieder
– Statutenänderungen
– Club-Programm des folgenden Clubjahres

5.4 Der Vorstand setzt sich zusammen aus mindestens:
– dem Präsidenten
– dem Aktuar
– dem Kassier

Der Vorstand und die 2 Revisoren werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist, maximal jedoch für 4 Amtsperioden. Wahlberechtigt sind alle an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder. Der Vorstand vertritt den PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ nach aussen und beschliesst über alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich der GV übertragen sind. Er arbeitet das Club-Programm aus und kann Kommissionen bestellen.

6.  Auflösung

6.1 Bei einer Club-Auflösung wird eventuell verbleibendes Vermögen bis zu einer Wiedergründung innerhalb von zwei Jahren bei einer Bank deponiert. Nach Ablauf dieser Frist fällt der Betrag einem guten Zweck zu.

7.  Schlussbestimmungen

7.1 Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung des PORSCHE 914 CLUB SCHWEIZ am 2. März 2003 beschlossen.